Alles über einen Foodblog als Gewerbe mit Steuern!

Es gibt viele Gründe einen Foodblog oder einen Instagram-Account als Foodinfluencer aufzubauen. Oft steht Geld verdienen am Anfang nicht im Fokus, aber die ersten Angebote von Firmen kommen sehr schnell. Ein Foodblog als Gewerbe entwickelt sich dann im Laufe der Zeit zu einem kleinen Magazin für Leser.

Wie geht es dann weiter? Ab wann muss, sollte oder kann man ein Gewerbe anmelden? Diese und noch andere Fragen werden hier beantwortet. Ersetzen aber im Zweifelsfall kein Gespräch mit einem Steuerberater, da die Abhängigkeiten mit Einkünften aus angestellten Verhältnissen oder anderen Nebentätigkeiten groß sind.

Im Beitrag „Eine Ratgeber für angehende Foodblogger und Foodinfluencer“ habe ich noch 13 weitere Tipps zusammengeschrieben.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei Gewinnerzielungsabsicht muss ein Gewerbe bei Start angemeldet werden, sonst droht ein Bußgeld von bis zu 1000 €. Auch bei verspäteten Anmeldungen droht ein kleines Bußgeld.
  • Die Gewerbeanmeldung kostet ca. 15-50 €.
  • 99 % aller Blogger und Foodblogger sind Unternehmer und keine Freiberufler/Selbständige.
  • Als Kleinunternehmer kann man sich von der Umsatzsteuer befreien.
  • Bis über 20.000 € Gewinn fallen keine Gewerbesteuern an.
  • Es hat auch viele Vorteile ein Unternehmen zu sein.
  • Die Steuerberatungskosten belaufen sich auf etwa 400-600 € pro Jahr für ein Gewerbe mit Umsatzsteuerpflicht.

Wann ist ein Foodblog privat?

Das Finanzamt interessiert sich nicht für den kleine privaten Foodblog. Das ist eine Privatangelegenheit, die mit privatem Geld finanziert wird. Die Experten sprechen von „Liebhaberei“. Aber bereits mit der öffentlichen Darstellung einer Absicht Gewinne zu erzielen, überschreitet ein Foodblog die Schwelle zum Gewerbe. Beispiele sind: „Kooperationen“ im Menü eines Blogs oder ein Kontaktformular für Firmenkundenanfragen. Werbeanzeigen, über Google Ads, öffentliche Preislisten, Mediadatendateien, Sponsored Posts und Referenzen sind dann offensichtlich gewerblich.

(Mit einem Hobby darf man privat bis zu 410 € im Jahr Einkünfte erzielen, ohne ein Gewerbe anzumelden.)

Wie also als Foodblogger ein Gewerbe anmelden – Wann kommt die Gewerbeanmeldung ins Spiel?

Es spielt also keine Rolle, ob man tatsächlich Gewinne erzielt. Es reicht die Absicht Gewinne zu erzielen. Das hat große Vor- und Nachteile im Foodblogger-Alltag. Dazu später mehr. Wenn man deinem Foodblog also offensichtlich ansieht, dann solltest du ein Gewerbe anmelden.

Die Formalitäten sollten VOR der ersten Affiliate-Auszahlung oder der ersten Ad-Ausschüttung erledigt sein.

Wo und wie kann man einen Foodblog als Gewerbe anmelden?

Das zuständige Gewerbeamt kann man meistens einfach googlen, oder per Telefon bei der Stadt oder Gemeinde erfragen. Je nach Behörde kostet eine Anmeldung 15-50 Euro. Stellenweise geht das sogar online. Jedes Gewerbe hat einen Unternehmenszweck und es hat sich bewährt „Internetdienstleistungen“ und „Marketingberatung“ zu verwenden.

Das Finanzamt wird vom Gewerbeamt informiert und schreibt euch separat an. Dieser „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen“ ist ein wichtiges Dokument. Es kommen oft viele Werbe-Briefe und auch ein paar betrügerische Rechnungen. Interessanter sind die Briefe von Berufsgenossenschaften, IHK und GEZ, die muss man beantworten. Der IHK Beitrag kostet je nach Umsatz zwischen 30 – 100 € im Jahr. Von der GEZ kann man sich befreien lassen, insofern man die eigene Adresse als Standort angibt.

Was sind die Vorteile von einem Foodblog als Gewerbe?

Der große Vorteil ist, dass ein Gewerbe nicht zwangsläufig von Anfang an Gewinne erwirtschaften muss. Alle Anschaffungskosten von Handy, Computer, Kamera, aber auch Internetverträge und Mobilfunk in ab sofort Kosten im Sinne des Foodblogs und mindern auch den Gewinn. Je nach Größenordnung werden diese „Wirtschaftsgüter“ zwar über mehrere Jahre abgeschrieben. Aber ein iPhone ist dann kein Privatvergnügen mehr.

Bei größeren Aufträgen gelten auch Lebensmittel und Einkäufe, die in diesem Zusammenhang getätigt werden, als Ausgaben oder Kosten. Besonders bei Foodbloggern ist da aber der Grad und die Akzeptanz bei Finanzämtern etwas breiter. Hier helfen dann Steuerberater.

Auch Reisekosten im Zusammenhang mit Kundengesprächen, Aufträgen oder Messen sind ansetzbare Kosten.

Die Nachteile eines Gewerbes sind dann die in dem Zusammenhang anfallenden Steuern und die Verpflichtungen.

Welche Steuern muss man als Foodblogger zahlen?

Für einen Foodblog muss man Umsatzsteuer und Gewerbesteuer zahlen und privat eben die Einkommenssteuer.

Einkommensteuer

In der jährlichen Einkommensteuererklärung werden die „Überschüsse“ deines Blogs auf privater Ebene versteuert. Falls du, zum Beispiel als Student:in keine weiteren Einkünfte hast, dann fällt bis zu einem Freibetrag in Höhe von 9.000 Euro (Stand 2021/2022) pro Kalenderjahr keine Steuern an. Wenn es andere Einkünfte gibt, dann werden die Einkünfte des Foodblogs zu den bestehenden Einkünften addiert und mit dem existierenden Steuersatz versteuert.

Umsatzsteuer als Foodblogger

Für Einnahmen aus einem Blog werden Rechnungen gestellt. Jedes Unternehmen ist per se umsatzsteuerpflichtig. Aber es besteht die Möglichkeit sich selbst gegenüber dem Finanzamt, als Kleinunternehmer zu bezeichnen. Dadurch wird man von der Umsatzsteuerpflicht befreit.

Dafür muss man im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen diese Regelung explizit auswählen.

Natürlich ist es etwas komfortabler, aber die Erfahrung hat gezeigt, dass Unternehmen Foodblogger mit einer Umsatzsteuer-ID deutlich ernster nehmen. Wenn man also bereits weiß, dass man einen Foodblog als Umsatzquelle verwenden wird, dann sollte man auf diese Regelung verzichten.

Gewerbesteuer als Foodblogger

Für Einzelunternehmer existiert ein Freibetrag von 24.500 Euro. Erst ab einem Gewinn von mehr als 24.500 € werden Gewerbesteuern fällig.

Rechnungen als Foodblogger schreiben

Um Diskussionen mit dem Finanzamt bereits im Ansatz zu ersticken, sollte man die Anmeldung beim Gewerbeamt und beim Finanzamt bereits erledigt haben, bevor man die ersten Rechnungen schreibt. Als Unternehmer muss man beim Schreiben der Rechnung an Kunden auf folgende (Pflicht-) Angaben achten:

  1. Vollständiger Name des Unternehmens und ggf. die Rechtsform
  2. Anschrift des Unternehmens
  3. Vollständiger Name und Adresse des Empfängers
  4. Die eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer
  5. Ein Rechnungsdatum
  6. Eine eindeutige Rechnungsnummer zum Beispiel 202202 – 100
  7. Menge und Art der Ware oder Umfang und Art der Dienstleistung
  8. Zeitpunkt der Lieferung oder Dienstleistung
  9. Entgelt der Lieferung oder Leistung (netto)
  10. Die anfallende Umsatzsteuer als Betrag
  11. Der Umsatzsteuersatz (z. B. 7 % oder 19 %) oder ein Hinweis auf Steuerbefreiung.
  12. Der zu zahlende Bruttobetrag
  13. Bei Gutschriften muss der Hinweis „Gutschrift“ vorhanden sein
  14. Rabatte, Skonti oder Boni müssen ebenfalls ausgewiesen werden 
  15. Das konkrete Zahlungsziel mit Datum
  16. Die Kontodaten angeben

Muss man den Arbeitgeber informieren?

Ja, zu 99 % sind gewerbliche Nebentätigkeiten anzuzeigen. In der Regel kann der Arbeitgeber das nicht verhindern, aber muss informiert werden.

Muss ich meinen Vermieter über die Gewerbeanmeldung informieren?

Eher nein, Bloggen gilt eher als stilles Gewerbe ohne Publikumsverkehr. Aber ein Blick in den Mietvertrag hilft, um Einschränkungen zu sehen. Wenn die Wohnung als Geschäftsadresse angegeben wird, sollte der Vermieter informiert werden. Aber wirklich verweigern kann der Vermieter einem die Zustimmung nicht.

Hier ist viel Konjunktiv zu lesen, da wir keine Rechtsberatung anbieten. Mehr Informationen findet ihr zu dem Thema hier.

Sollte ich ein eigenes Geschäftskonto für meinen Foodblog haben?

Ja, das vereinfacht die Buchhaltung ungemein. Man kann eigentlich jedes kostenlose Privatkonto nehmen, wenn das Gewerbe unter dem eigenen Namen läuft.

Wen frage ich, wenn ich doch unsicher bin?

Es gibt immer die Möglichkeit bei uns in der Telegram Community unter eine Frage zu stellen.

Hier in den Kommentaren natürlich oder einfach bei uns persönlich, wobei wir keine Steuerberater sind.

Als Steuerberater empfehlen wir das Team rund um Achim Bohlender. Er kennt sich gut mit Bloggern und Influencern und berät auch zu moderaten Preisen.

Foodblog als Gewerbe mit Steuern

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert